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Stand 01.08.2009
1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Nebenabreden, besondere Zusicherungen sowie nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
1.3 Unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
2. Angebot und Unterlagen
2.1 Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von drei Wochen annehmen. Der Kunde ist drei Wochen an sein Angebot gebunden.
2.2 Bei Ware, die nicht vorrätig ist, sind wir berechtigt, innerhalb von drei Wochen nach Auftragserteilung die Annahme des Angebots abzulehnen.
2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen (z. B. Kataloge, Poster etc.) behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Dies gilt auch für die Veröffentlichung sowie die rein interne Nutzung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab unserer Betriebsstätte, ausschließlich Versandkosten. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise angemessen zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten.
3.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen und wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.4 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.5 An uns unbekannte Käufer liefern wir vorbehaltlich einer anderen vorherigen Vereinbarung nach unserer Wahl nur gegen Barnachnahme oder Vorkasse. Sollte sich durch veränderte Verhältnisse eine Gefährdung des Zahlungsanspruches ergeben, behalten wir uns das Recht vor, Vorauszahlungen des Rechnungsbetrages zu verlangen (§ 321 BGB).
3.6 Wir behalten uns vor, Anzahlungen zu verlangen.
3.7 Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Gegenforderungen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
4. Lieferumfang und Lieferzeit
4.1 Der Lieferumfang wird vorbehaltlich einer anderen Bestimmung in der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Beschreibung in unserer Preisliste und unserem Produktkatalog bestimmt, welche im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig sind. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
4.2 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
4.3 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.4 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
4.5 Sofern die Voraussetzungen von Ziff. 4.4 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4.6 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Bestätigung führen Vereinbarungen über Lieferfristen und Lieferterminen zu keinem Fixgeschäft im rechtlichen Sinne.
4.7 Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.8 Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.9 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
5. Gefahrenübergang und Versandkosten
5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab unserer Betriebsstätte vereinbart.
5.2 Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
5.3 Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5.4 Versandkosten: Informationen hierüber erhalten Sie auf Anfrage oder in unserem Web-Shop.
6. Mängelhaftung
6.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
6.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Nacherfüllung tragen wir die erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.
6.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
6.4 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.6 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.7 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
6.8 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
6.9 Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
7. Gesamthaftung
7.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als unter Ziff. 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
7.2 Die Begrenzung nach Ziff. 7.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
7.3 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.4 Falls durch den Export von Waren in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Schutzrechte Dritter verletzt und wir durch den Dritten wegen Verletzung seiner Schutzrechte unmittelbar in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, uns insoweit freizustellen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Kunden, sowie die künftigen - soweit sie mit der gelieferten Ware im Zusammenhang stehen - erfüllt sind.
8.2 Der Kunde ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor oder nach Verarbeitung weiterveräußert oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterveräußert oder wird sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Kunden gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Kunden und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.
8.3 Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Kunde von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Kunden und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.
8.4 Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller gemäß § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes unserer Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Kunde wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für uns verwahren.
8.5 wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen auf Anforderung insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
9. Gerichtsstand und Erfüllungsort
9.1 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
9.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
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